Hallo,
vielleicht ganz wissenswert: Man schaue mal in den Titelschutzanzeiger Nr. 694, Woche 46/2004 (www.titelschutzanzeiger.de). Forumskollege Stimpfig nimmt dort "unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG" Titelschutz in Anspruch für: werkzeugforum. Allerdings mit Ausnahme von www.werkzeugforum.de.
Evtl. ein Druckfehler und www.werkzeug-forum.de ist gemeint oder?
Auf jeden Fall äußerst unvorteilhaft Titelschutz in Anspruch zu nehmen, wenn bekanntermaßen mind. ein prioritätsälterer Titel bekannt ist. Über die Kennzeichnungskraft lässt sich zusätzlich streiten.
Gruß
Michael